Hallo,
ich hänge an folgender Aufgabe:
[INDENT]Eine große Kapitalgesellschaft legt der zum 20. November 2002 einberufenen Gesellschafterversammlung den testierten Jahresabschluss 2001 vor. Eine frühere Einberufung war wegen der mit dem Jahresabschluss verbundenen Arbeiten bis in den Juli hinein und der anschließenden Prüfung nicht möglich[/INDENT]
[INDENT]Welche Konsequenzen hinsichtlich des Testats und der Offenlegung ergeben sich hieraus?[/INDENT]
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank und viele Grüße von Marvi