Hallo!
Ich bin mir bei der Einsendeaufgabe 3c nicht sicher.
Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandaten in Paris führte er Anfang Januar 03 am dortigen Gericht einen privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozeses (er gibg verloren) stellte Z am 01.02.03 folgende Rechnung an seinen Mandanten:
Für meine Bemühungen in dem Schadensersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000,00 € zu berechnen.
Wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?
b) Die abzuführende Umsatzsteuer beträgt 689,66 € die sich wie folgt errechnet:
Bemessungsgrundlage ist Entgelt - USt. gem. §10UStG
und gem. §12(1)UStG 16%
5.000,00 € brutto / 16 * 116 = 689,66 €. Die USt muss im Januar
abgeführt werden.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte, ob das so richtig ist.
lg
jessi
STW02 Aufgabe 3
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Jessi0815 -
11. November 2007 um 17:15 -
Erledigt
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Hallo Jessi,
die Lösung ist richtig, wenn man mit 16%Umsatzsteuer rechnet. Und sie muss im Januar abgeführt werden.
Viele Grüße,
Marvi -
Hallo Marvi!
Vielen Dank für deine Hilfe.
Gruß
Jessi