Bilanzansatz / Fifo-Verfahren

  • Hallo Zusammen,

    ich komme bei der nachfolgenden Aufgabe nicht weiter und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte:

    3. Unter den Rohstoffen der Hembix AG befindet sich unter anderem ein Posten genormter Kupferbleche, deren Einkaufspreise im Laufe des Jahres 01 geschwankt haben. Die Preisentwicklung entnehmen Sie der folgenden Übersicht:


    Zeitraum:
    Jan. bis Juni 2001
    500 Stk. (eingekaufte Menge
    12 € (EK-Preis)

    Juli bis Sept. 2001
    300 Stk. (eingekaufte Menge)
    15 € (EK-Preis)

    Okt. Bis Dez. 2001
    400 Stk. (eingekaufte Menge)
    11 € (EK-Preis)

    (^= dem Tageswert am 31.12.2001


    Aus welchen Einkäufen die am Bilanzstichtag (31.12.2001) noch vorhandenen 100 Stück Bleche stammen, lässt sich nicht mehr feststellen. Am 01.01.2001 war ein Anfangsbestand von 200 Stück, bewertet zu 10€/Stück, vorhanden.


    a)Errechnen Sie die durchschnittlichen Anschaffungskosten des Endbestandes.

    Dies habe ich breits gelöst. Mein Ergebnis lautet 12,07 € je Stk.

    b)Ermitteln Sie den zulässigen Bilanzansatz per 31.12.2001 und begründen Sie den von Ihnen gewählten Ansatz unter der Bedingung, dass Sie grundsätzlich das Durchschnittspreisverfahren zur Bewertung des Endbestandes anwenden.

    Ich hätte hier jetzt an das selbe wie in Aufgabe eins gedacht. Kann mir hier jemand einen Tipp geben


    c)Ist für den hier geschilderten Fall das Fifo-Verfahren steuerrechtlich zulässig?

    Hab hier nicht mal einen Ansatz, wie ich an die Aufgabe rangehen
    soll und hab auch nichts im Internet dazu gefunden.

    Vielen Dank im Voraus schonmal für eure Hilfe.

    Gruß
    Sabine

  • Hallo Sabine,


    beachte bei b) das strenge Niederstwertprinzip. Wie ist der Tageswert am Bilanzstichtag? Diesen Preis nimmst Du und multiplizierst die 100 Stück damit.

    b)Bilanzansatz per 31.12.01 : 100 Stück x .... € / Stück = ..... €

    Beim Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Da der Tageswert am Bilanzstichtag (... €) niedriger ist als die durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Stück (12,07 €), muss der Endbestand mit dem niedrigeren Tageswert bewertet werden.


    c)FIFO ist nicht zulässig, sondern LIFO.(Verbrauchsfolgeverfahren).


    So, ich denke jetzt kommst Du weiter.


    LG von Silvia

  • Hallo Sabine,

    hier meine Lösung, hoffe es hilft dir weiter!!

    b.)

    Gewogener Durchschittspreis:
    16.900€ : 1.400Stück = 12,07 €/Stück

    Wert des Endbestands:
    100 Stück x 12,07€ = 1.207€


    LIFO = 100 Stück x 10€ = 1.000€ Endbestand
    15.900€ Verbrauch

    FIFO = 100 Stück x 11€ = 1.100€ Endbestand
    15.800€ Verbrauch

    HIFO = 100 Stück x 10€ = 1.000€ Endbestand
    15.900€ Verbrauch


    Tageswert= 100 Stück x 11 € = 1.100€

    Bei schwankenden Preisen führt die Anwendung des HIFO - Verfahrens zum niedrigsten Ausweis der Vorräte in der Bilanz. Das Unternehmen stellt sich besser dar, da so ein höherer Gewinn ausgewiesen wird. Sein Ergebnis muss noch mit dem Tageswert am Bilanzstichtag verglichen werden, der niedrigere von beiden Werten ist dann in der Bilanz anzusetzen. Hier ist es der mit Hilfe des HIFO - Verfahrens ermittelte Wert.


    Zu c.)

    Steuerrechtlich ist nur die Anwendung des LIFO Verfahren möglich lt. §6 Abs. 1 Ziffer 2aEStG