Hallo,
ich brauche bei folgendem Problem die Lösung:
Eine Frau geht am 01.12.07 in den Mutterschutz ( Mutterschutz=6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes).
Sie ist seit etlichen Jahren nicht mehr in der Kirche und zahlt somit auch keine Kirchensteuer.
Am 01.12.07 tritt sie wieder in die Kirche ein.
Während der Mutterschutzzeit bekommt die werdende Mutter von ihrem Arbeitgeber weiterhin das Gehalt gezahlt (abzgl. der Differenz die die Krankenkasse zum Mutterschutz zahlt).
1. Wird für die Zeit vom Mutterschutz ( also ab 01.12.07 bis zum Ende der Mutterschutzzeit) das Gehalt um die Kirchensteuer gekürzt oder wird das Gehalt weiter so gezahlt wie vor dem Mutterschutz?
2. Ist die Frau nach dem Mutterschutz, wenn sie nicht wieder arbeiten geht und ein Jahr Elterngeld in Anspruch nimmt, von der Kirchensteuer befreit?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Kirchensteuer während Mutterschutzzeit?
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mariah23 -
9. November 2007 um 20:02 -
Erledigt
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Hallo Mariah,
das ist ein besonderer Fall, aber ich denke er ist zu lösen.
Zu 1.
Während der Mutterschutzfrist sind die letzten 3 Nettogehälter zur Berechnung maßgebend. Da der Mutterschutz am 1.12. beginnt und sie da auch erst wieder in die Kirche eintritt, muss das Gehalt ohne Kirchensteuer ausbezahlt werden (also so wie bisher).
Zu 2.
Wenn sie Elterngeld beantragt wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt. Da sie während der Mutterschutzfrist wieder eingetreten ist, muss sie das beim Elterngeldantrag auch ebenfalls angeben. Die Berechnung wird meiner Meinung nach dann mit dem Kirchensteuerabzug vorgenommen.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Lieben Gruß
Yvonne