• Hallo an alle,

    ich habe eine Frage zu STW 3, bei der ich nicht weiterkomme:

    A hat seinen ESt-Bescheid 1999 erhalten. Das Datum des Poststempels ist der 09.01.2001. Die Steuererklärung hatte A am 12.12.2000 abgegeben. – Wann tritt die sog. Festsetzungsverjährung ein?

    Als Rechtsbehelfsfrist (Teilaufgabe a)) hatte ich die Zeit vom 13.01.2001 bis zum 12.02.2001, aber ich weiß nicht, wie das jetzt mit der Festsetzungsverjährung aussieht. Gemäß § 170 I AO beginnt die Festsetzungsfrist ja mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steueranspruch entstanden ist und beträgt gemäß § 169 II Nr. 2 AO bei Steuern 4 Jahre. Um immer ganze Jahresfristen zu haben, wird außerdem das gesamte Kalenderjahr der Abgabe nicht eingerechnet, sondern höchstens insgesamt 3 Jahre. Hier ist der Steueranspruch 1999 entstanden, die Abgabe erfolgte im Jahr 2000. Müßte demzufolge die Festsetzungsfrist vom 01.01.2001 – 31.12.2004 laufen, obwohl die Rechtsbehelfsfrist erst vom 13.01.-12.02.2001 läuft?

    Wäre für Hilfe sehr dankbar.

    LG,
    Daniela

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