Hallo,
ich habe dort ein Problem mit einer Klausuraufgabe im öffentlichen Recht.
Die Aufgabe (Original, unverändert)
Zitat
Polizeikommissar Paulberg forder die 82-jährige Erna Sieger, die gehbehindert ist, auf einen sehr schweren Stein vom Gehweg vor ihrem Haus zu entfernen.Hat Erna Sieger Recht, wenn sie diese Aufforderung für Unwirksam hält?
Begründen Sie ihre Auffassung!
Also bisher bin ich nur darauf gekommen, dass es tatsächlich ein Verwaltungsakt ist und auf dem Gebiet des öffentlichen Recht stattfindet.
Vom reinen Gefühl her würde ich Frau Paulberg recht geben, aber ich weiss nicht so ganz womit ich argumentieren soll.
Ich finde den Fall ohnehin seltsam, da wir in ÖR für WiWis bisher nur so typiche Fälle wie Gaststättenerlaubnis, Berufsfreiheit und Naugenehmigungen hatten.
Da die Klausur schon morgen ansteht, wäre es klasse wenn mir nochmal jemand auf die Sprünge helfen könnte...
Danke schonmal und Grüße,
Flo