Gibt es eine Regelung die dazu Stellung nimmt ob ein Gesellschaftler auch im Unternehmen ein Arbeitsplatz zusteht? Oder ist es so dass man zwar z.B. 49% hat, aber neben der Tatsache dass man Einsicht in die Bücher kriegen muss, nicht weiter mitwirken kann durch Arbeit im Unternehmen.
Man mus sich quasi darauf verlassen dass der andere es richtig macht und dass die Buchungskonten und die Erfolgsrechnungen nicht gefäscht sind...
Bestimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschaftler vollständig alleine über Einstellungen?