Ich frage mich ob es Einschränkungen gibt, die ein GmbH-Anteil nicht verkaufbar machen.
Man hat also xx% und will es an ein Finanzinvestor verkaufen weil er ein gutes Angebot macht, oder der Tante geben
Kann man mit eigenen Anteilen machen was man will, oder muss der andere, ggf. Mehrheitsgesellschaftler irgendwie zustimmen?
Anteil an GmbH verkaufen/verschenken ...
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Sabine-123 -
5. November 2007 um 22:02 -
Erledigt
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Kommt auf die Bestimmungen des Gesellschaftervertrages an!
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Ok danke.
Aber irgendwie eigenartig dass wenn der andere nicht zustimmt, man sein Eigentum nicht verkaufen kann.
p.s. Wie ist das idR. in solchen Vertägen? Also 80% erlauben das, oder wie (nur so zur Orientierung) ?
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Also prinzipiell kannst du es frei verkaufen.
§ 15 GmbHG regelt das eindeutig.
Er regelt auch die schriftform und er regelt, dass der Gesellschaftervertrag die Veräußerbarkeit einschränken kann.
Wie das in der Praxis ausschaut, frag mich was leichteres,
Ich kenn solche und solche, aber beiweitem nicht so viele, dass ich mir ein Urteil erlauben könnte was wie oft vorkommt. -
Nochmal Danke, ja Absatz 5 gefällt mir da nicht so sehr
Wenn es hier "Praktiker" gibt die wissen ob man idR. solche Einschränkungen beschliesst oder die Gesellschafterverträge (meist ein 0815) sowas eher einschränken, oder durchs nicht gesonderte Thematisieren frei lassen, dann danke ich für die Info im Voraus.
p.s. Noch eine Zwischenfrage, werden die Gesellschafterverträge auch noteriell abgegeben und beim Notar archiviert?