Hallo,
Wer kann mir helfen bei einer Fragestellung im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer? Falls noch andere Studierende aus der SGD hier sind, es ginge um das Heft STW10A.
Die Frage lautet:
Führen Sie die Feststellung der steuerlichen Eigenkapitalteile fort.
Mein Lösungsansatz war der nachfolgende. Aber irgendwie macht das für mich keinen Sinn.
Fortführung steuerliche Eigenkapitalteile:
KSt.-Guthaben 31.12.2006: € 10.000
./. Minderung § 37 Abs. 2a Nr. 2 KStG in 07 € 769
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Restbetrag KSt.-Guthaben 31.12.2007: € 9.231
EK 02: € 50.000
Steuerliches Einlagekonto € 10.000
Neutrales Vermögen € 10.000
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steuerliches Eigenkapitalteile € 79.231
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
LG
Michaela
Körperschaftsteuer
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Migge -
4. November 2007 um 10:46 -
Erledigt
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Hallo,
sitze auch an dieser Aufgabe und weiss nicht mehr weiter habe es genauso gerechnet aber glaube nicht das es so stimmt. Bist Du schon weiter gekommen? Habe versucht auch über die SGD mehr zu erfahren aber leider keinen Erfolg gehabt.
Gruß Ingrid -
Hallo Ingrid,
schön dass es doch noch Leute hier im Forum gibt, die helfen wollen!
Also ich habe von dem Tutor bei der SGD ein Dokument bekommen, das nochmals auf diese Thematik eingeht (leider kann ich es hier nicht anhängen, da zu gross, gib mir doch Deine Emailadresse noch an). Ich habe auch die Aufgaben nochmals durchgerechnet aber ob ich jetzt richtig liege, weiss ich nicht.
Also meine neuen Eckdaten sind wie folgt:
zVE: € 56.495
KSt: € 13.165
KSt Rückstellung: - € 31.835
Die Finanzierung der Ausschüttungen erfolgt durch das KST-Guthaben (€ 1.269 sowie durch das steuerliche Einlagekonto (danach auf € 0).
Feststellung der steuerlichen Eigenkapitalteile:
KSt.-Guthaben 31.12.07: € 8.731
EK 02 am 31.12.07: € 50.000
Steuerliches Einlagekonto 31.12.07: € 0
Neutrales Vermögen 31.12.07: € 10.000
Ich hoffe, wir kommen bald auf die richtige Lösung.
Vielen Dank für eine nochmalige Rückmeldung. -
@ Migge,
habe diese Aufgabe bereits hinter mich gebracht und wurde sogar schon benotet Lösung:
KSt-Guthaben:
Stand 1.1.05 10.000
Minderung durch oGA - 500
Erhöhung durch Nachsteuer + 1.250
Bestand 31.12.2005 10.750
EK02:
Stand 1.1.05 50.000
Minderung durch vGA - 30.320
Minderung KSt-Erhöhungsb. - 12.994
Stand 31.12.2005 6.686
steuerliches Einlagekonto:
Stand 1.1.05 10.000
Erhörhung verdeckt Einlage + 20.000
Stand 31.12.05 30.000
Für dich wird bloß EK02 wichtig sein. Habe nur die anderen beiden ebenfalls dazu geschrieben, weil ich meine Lösung damals in einer Tabelle eingereicht hatte und dies eben diese Daten enthalten hatte.
Hoffe ich konnte weiterhelfen
Lieben Gruß
Yvonne -
Hallo Yvonne,
vielen Dank für Deine Unterstützung. Sitze immer noch an dieser Aufgabe und die Unterlagen von unserem Tutor haben mich nicht wirklich weit gebracht.
Vielleicht als kleiner Tipp? Liege ich mit meinem zvE von € 56.875 richtig oder fangen bei mir dort schon die Fehler an? Irgenwie habe ich das ganze Buch nicht wirklich verstanden. Werd mir das Thema auch nochmals vorknüpfen.
Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir kurz nen Tipp gegen könntest, ob ich wenigstens bei der Basis des zvE richtig liege.
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag. -
Hallo Migge,
ja das verstehe ich sehr gut... Körperschaftsteuer ist für mich schon auch immer ein Buch mit 7 Siegeln gewesen. Wenn ich nicht zufällig in einer Steuerkanzlei tätig wäre, würde ich wohl bis heute nix davon verstehen
Du meinst jetzt das zvE für die Berechnung der tariflichen Körperschaftsteuer? Da sind deine € 56.875 leider falsch... das zvE beträgt bei mir € 72.875, wobei ich nicht genau weiß, ob sich die Studiumangaben von SGD und ILS unterscheiden. Ich bräuchte evtl. die Fragestellung deiner Einsendeaufgabe. Aber ich habe hier schon sehr oft festgestellt, dass sich diese eigentlich nicht unterscheiden.
Wennst mir deine Berechnung mitteilst, kann ich vielleicht mal gucken wo der Wurm drin ist.
Lieben Gruß und ebenfalls einen schönen Sonntag
wünscht Yvonne -
Hallo Yvi,
Das ist echt lieb von Dir, dass Du mir hilfst. Ich blicke hier echt nicht durch und in unserem Onlineforum bei der SGD scheint niemand diese Aufgaben gelöst zu haben Steuern sind für mich der absolute Horror!!!
Wenn's okay ist für Dich schicke ich Dir hier mal meine Lösungsvorschläge. Es wäre super toll, wenn Du mal drüber schauen könntest. Ich denke fast, dass die Aufgabenstellungen diesselben sind. Da mein Scanner hier zuerzeit streikt, kann ich Dir die Aufgabenstellung heute leider nicht schicken, doch ich werd's morgen sofort nachholen.
VIELEN VIELEN DANK!!! -
Ich werde es mir heute Abend mal durchschauen. Aufgrund der Zahlen der einzelnen Aufgaben kann ich ja sehen, ob es dieselbe Aufgabenstellung ist... morgen werd ich dir dann die korrigierte Fassung schicken
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So nun hab ich’s doch schon durchgeschaut, weil mir so was keine Ruhe lässt . Erstmal Glückwunsch, so schlecht waren deine Ansätze wirklich nicht. Das meiste war korrekt! Hier nun zu den Änderungen. Ich würde dich aber bitten, dass du das alles in deinen eigenen Worten schreibst, sofern das möglich ist :
T-Nr. 8:
Die unentgeltliche Überlassung der Schalbretter an KB stellt i.H.d. üblichen VP von 2.320 € brutto eine vGa dar. Der übliche Verkaufspreis inklusive USt entspricht in diesem Fall dem gemeinen Wert. Aus Sicht der USt handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe gem. §3 (1b) UStG der bei der Gesellschaft eine USt-NZ von 320 € auslöst. In dieser Höhe entstehen bei der GmbH Betriebsausgaben. Eine Hinzurechnung der USt auf die unentgeltliche Wertabgabe als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe §10 Nr. 2 KStG unterbleibt, weil sie bereits im Rahmen der vGa hinzugerechnet wurde.
USt-NZ – Abrechnung innerhalb der Bilanz -320 €
vGa Schalbretter Hinzurechnung außerhalb der Bilanz + 2.320
T-Nr. 4:
Die Beträge lauten nicht 19.999 €, sondern jeweils 20.000 €. Diese Aufgabe stimmt ansonsten.
Außerordentlicher Ertrag (innerhalb der Bilanz): + 20.000
Erhöhung der Abschreibungen (innerhalb der Bilanz): - 4.000
Abrechnung verdeckte Einlage außerhalb der Bilanz: - 20.000
T-Nr. 5:
JB hat der Bauer GmbH in 2007, ohne Gesellschafter zu sein, unentgeltlich ein Darlehen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich könnte es sich bei der Vorteilsgewährung an die Gesellschaft wie unter T-Nr. 4 um eine verdeckte Einlage handeln. Solche Einlagen können auch von nahen Angehörigen der Gesellschafter erbracht werden, wenn dies im Interesse der Gesellschafter erfolgt. Hier handelt es sich jedoch um eine Nutzungsüberlassung, die nicht direkt zu einer Veränderung der Aktiva oder Passiva der Bilanz der Gesellschaft führt. Deshalb sind Nutzungsüberlassungen nach Auffassung der Rechtssprechung nicht geeignet, verdeckte Einlagen auszulösen.
Also: weder Hinzurechnung, noch Kürzung
T-Nr. 10:
Dein erster Absatz stimmt voll und ganz! Nur die Berechnung ist ein kleines bisschen anders:
Korrektur Abschreibung: Gewinnerhöhung + 5.000 €
Aufwand Patent: Gewinnminderung – 50.000 €
Gesamtauswirkung: - 45.000 €
So mit diesen Änderungen müsstest du jetzt auf ein maßgebliches Einkommen nach §9 Abs. 2 von 95.875 € kommen. Hiervon ziehst du (wie du es bereits getan hast) die Spenden i. H. v. 1.000 € und den Verlustabzug von 22.000 € ab und du müsstest auf ein zvE von 72.875 € kommen
Hiervon 25 % und die tarifliche Körperschaftsteuer beträgt 18.219 €.
Bitte keinen Freibetrag abziehen, da es bei GmbHs keinen Freibetrag gibt!
So das ist nun die Berechnung der Körperschaftsteuer! Wurde sonst noch nach etwas gefragt was du benötigst?
Ich habe gesehen, dass du die Posten, die innerhalb der Bilanz korrigiert werden, ebenfalls aufgelistet hast. War das gefragt? Wenn nicht, würde ich es einfach im Text unter den Teilnummern dazu schreiben. Dann sparst dir Arbeit. Wenn es gefragt war, dann gehört T-Nr. 4 (a.o Ertrag +20.000 / und AfA - 4.000), sowie T-Nr. 8 USt -320 und T-Nr. 10 Patent - 45.000 innerhalb der Bilanz korrigiert
Bei sonstigen Fragen bitte einfach nochmal schreiben
Ganz liebe Grüße
Yvonne -
Hallo Yvonne,
Du bist ein SCHATZ!!!!!
Ich werd mich heute Abend sofort an die Aufgaben setzen und alles genau nachprüfen, damit ich dieses Thema auch verstehen werde. Bringt ja nichts einfach abzuschreiben und nichts zu verstehen.
Falls ich nochmals eine Frage hätte, komme ich auf Dein Angebot gerne zurück. Ich hoffe, dass wir wieder von einander hören werden?! und ich Dir evtl. bei einem Thema helfen kann, wenn's mal nicht klappen sollte.
VIELEN VIELEN ...... DANKKKKKKKKKKK!!!!
Bis bald.... einen schönen Tag wünsch ich Dir! -
Immer wieder gerne