Wäre schön, wenn mir jemand bei folgendem Fall behilflich sein könnte.
Ich steh z.Zt. irgendwie aufm Schlauch.
Der Händler K erhält vom Großhändler V eine Kiste mit 500 Dosen Tomatenmark. Als er einen Monat später die Kiste öffnet, stellt er fest, dass die Konservenbüchsen aufgebläht sind, da das Tomatenmark verdorben ist, was bereits zum Zeitpunkt der Lieferung der Fall war. K verlangt nun, dass ihm mangelfreie Ware geliefert wird. Mit Recht?
(Begründen Sie Ihr Ergebnis!)