Hallo zusammen,
unter welchen Bedingungen ist eine Kartellbildung profitabel?
Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen!?
Viele Grüße
Denny
Hallo zusammen,
unter welchen Bedingungen ist eine Kartellbildung profitabel?
Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen!?
Viele Grüße
Denny
Verkürzt gesagt dann wenn man die gegenseitige Konkurrenz nicht mehr (so) durch eine Kartellbildung hat.
Wenn beide darin im Summe der Interessen mehr davon haben zu "kooperieren" dann einigen sie sich. Sie fusionieren aber nicht, die Unanbhängigkeit ist hier immer Voraussetzung für die Diskussion.
Profitabel ist es dann konkret wenn der Gewinn für beide grösser wird als wären sie in harter Konkurrenzsituation ohne Kartell, aber das ist etwas wenig und möglicherweise missverständlich für eine schriftliche Ausarbeitung.
IdR. tendiert ihr Wirken so grob in die Richtung einer Monopolschaffung.
Man müsste einfach zwei imaginäre Alternativen für die Unternehmen vergleichen. Im ersten Fall stellen beide z.B. je x und y her und erwirtschaften quasi keine Rendite.
Dann vergleicht man es mit z.B. hier Spezialisierungskartell, also sie vereinbaren dass der erste nur x herstellt und der andere y.
So kann man effizienter die Produktion ausrichten und im Prinzip die Rendite beider steigern ohne dass der Verkaufspreis steigt.
Aber da muss man ganz genau aufpassen wie weit es geht, das Beispiel ist
nur was wert wenn es weitere Anbieter von x und y gibt, sonst haben wir eine eher vom Kartellrecht unerwünschte Monopolstellung etc. Anmeldepflichtig ist das Beispiel aber tendenziell sowieso.
Wenn nachweislich der Marktpreis von x und y nicht ansteigt und nur die Rendite aufgrund der Spezialisierung steigt, kann man in der Praxis damit durchkommen. Man darf aber dann neu auftauchenden Anbietern kein Bein stellen die das Produkt mit geringerer Rendite und somit bei gleicher Kostenstruktur zum niedrigeren Marktpreis anbieten
Es gibt auch solche Sachen wie Vereinbarung gemeinsamer Normen für die Produkte, das ist definitionsgemäß auch unter Kartell zu verstehen.
Also wie Datenträgerindustrie einigt sich auf eine DVD mit 4,7GB statt dass der eine 4,5 und der andere 4,8 herstellt...
Das ist inzw. auch ohne Einschränkungen vom Kartellrecht erlaubt.
Mache Vereinbarungen müssen gemeldet werden, andere sogar genehmigt oder noch andere sind grundsätzlich verboten.
Uns ist allen das Beispiel der Preisabsprachen/Preiskartelle bekannt, das ist u.a. ganz verboten (nur schwer nachzuweisen... da identischer Preis noch keine Ansprache belegt...).
So paar Gedanken, reichen aber wohl noch nicht ganz.
Womöglich fühlen sich aber jetzt andere angeregt ihre Meinung mitzuteilen
Hallo,
Vielen Dank für deine Antwort...:o
Eigentlich soll man hier doch Bedingungen nennen unter denen es sich lohnt
mit einem anderen Unternehmen zu fusionieren / ein Kartell zu bilden?
--> Also evtl. sowas wie Unternehmen auf gleicher wellenlänge mit teilweise schlechter bis guter Liquidität.
Aber ich weiß eben nicht welche Bedingungen hier noch zu "profitabel zählen"
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
Denny