Hi,
ich fasse mich mal kurz: mir wurde bei einer Prüfung unterestellt, dass ich jemanden habe abschreiben lassen. Das entspricht nicht de Tatsachen.
Sollte der Prüfungsausschuss mir den Versuch nun tatsächlich nicht anerkennen, was kann ich dann tun?
Gibt es Anwälte, die auf solche oder ähnliche Themen spezialisiert sind?
LG