• Hallo !!
    Ich habe da eine Frage :
    Die Aufgabe lautet:
    Knoll kauft eine neue Wohnzimmereinrichtung und möchte die alte verkaufen. Wille interessiert sich für die Möbelstücke, aber man kann sich nicht auf einen
    Preis einigen. Darauf meint Knoll zu Wille, er könne die Garnitur gerne mit zu sich nach Hause nehmen. Über den Preis werde man sich noch einig werden.
    Wille nimmt die Möbelstücke mit.
    Frage Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen ?
    Abwandlung:
    Was wäre, wenn sich die beiden Parteien auf einen Kaufpreis geeinig hätten und nur noch Uneinigkeit über die Frage einer Ratenzahlung bestanden hätte??

    Vielleicht kann mir da einer helfen.
    Danke
    MfG
    Annett Hartig

  • Hey Gast!
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  • Hallo Annett,

    beim ersten Teil der Frage habe ich mich auf § 433 BGB bezogen. Danach muss ja der Verkaufspreis bezahlt werden.......

    In der Abwandlung habe ich § 449 mit kurzer Erklärung benutzt.

    Beides wurde mit voller Punktzahl bewertet.

    vg

    Heike

    Wenn Du aufhörst, etwas zu wollen, hörst Du auf, etwas zu sein..... :top: