- Offizieller Beitrag
In mittelständischen Unternehmen ab 200 Beschäftigten werden die Arbeitnehmer im Normalfall von Betriebsräten vertreten. 81 Prozent der Mittelständler dieser Größe haben eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung. Bei der Verbreitung von Betriebsräten gibt