- Offizieller Beitrag
Seit etwa einem Jahr arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht. Dabei unterstützt sie die Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Wie jede Gesetzesänderung wirft auch die neue Verordnung viele Fragen bei den Betroffenen auf. Antworten geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" veröffentlicht.