Krankenkasse bei Praktikum und Nebenjob

  • Hallo,

    ich habe von Oktober letzten bis März diesen Jahres ein Pflichtpraktikum (oder Zwischenpraktikum) WÄHREND des Studiums gemacht.
    Nach dem Praktikum arbeite ich nun als freier Mitarbeiter bei der Firma weiter.

    Wie steht es hier um die Versicherungspflicht?
    Was man während des Pflichtpraktikums im Studium verdient ist ja eigentlich egal.
    Aber muss man diesem Betrag für die Berechnung der Versicherungspflicht angeben?
    Anders ausgedrückt:
    Praktikum -> keine Versicherungspflicht, da laut Gesetz unerheblich
    freiberufliche Tätigkeit -> keine Versicherungspflicht, da zu wenig verdient
    Praktikum + freiberufl. Tätigkeit -> Grenze von 4200 € wird überschritten, und weiter?

    Meiner Meinung nach sollte für die Bemessung der Versicherungspflicht nur das Einkommen aus der freiberufl. Tätigkeit hergenommen werden.
    Stimmt meine Überlegung soweit? Kann da jemand helfen?

  • Hey Gast!
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