REK02 aufgae 3+6

  • Die liebe Jessi brauch mal hilfe von euch:confused:


    3. Klaus Raffke übergibt an seinen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in Höhe von 4.000€. Bei Untersuchung der Ware (§377 HGB) stellt er fest, das die Ware mangelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den Scheck, d.h. verweigert der Bank die Auszahlung.
    Die Kalenderdaten lauten:
    Ausstellung des Schecks am 5.7.2002
    Telefonische Sperre des Schecks am 7.7.2002
    Einlösung/Nichteinlösung des Schecks am 12.7.2002

    a)Die Bank löst trotz der Sperrung den vorgelegten Scheck ein und belastet das Konto von Raffke mit dem Scheckbetrag. Welche Rechte hat Herr Raffke?


    b)Obgleich die Schecksperre nicht wirksam war, hat die Bank sie beachtet und die Einlösung des Schecks am 12.7. verweigert. Welche Rechte stehen dem Warenlieferanten aus dem Scheck zu?

    6. Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so „über Wasser halten kann“, Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lasterzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?

    wenn jemand hilfestellung geben kann bin ich Dankbar:p

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