Hallo, habe mal ein paar Fragen zum Heft REK09A Aufgabe 5:
Habe folgendes Problem: Es geht in der Aufgabe um eine Restaurantkette "Wiener Wald", die bundesweit von der Hamburger Wiener Wald GmbH betrieben wird. Ein Restaurant ist in Münster und wird von einem Angestellten der Hamburger GmbH betrieben. Ein weiteres ist in Berlin, das der Geschäftsleiter selbst als Einzelkaufmann betreibt und das dritte ist in Magdeburg und wird von einer Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft betrieben.
Die Frage war hier, von wem kann man eine ausstehende Zahlung verlangen, wenn von einem Metzgermeister an alle drei Restaurants Waren geliefert wurde, aber eben nicht bezahlt.
Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eigenständige Unternehmen und die Forderung zur Zahlung muss jeweils an die einzelnen Betriebe gehen.
Kann mir jemand sagen, welche § hier zutreffen???????????? Wäre voll lieb!!
Mein Problem ist nun aber noch, wie hängen denn diese Betriebe zusammen? Soviel ich weiss kann ein Unternehmer nur ein Unternehmen haben, das aber eben aus mehreren Betrieben besteht?? Oder handelt es sich hier um verbundene Unternehmen? Und wenn ja, was genau bedeutet das???? Steuerrechtlich, wirtschaftlich und so
Wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Bin was Unternehmensrecht betrifft noch ziemlich unerfahren.
Liebe Grüße