Hallo, bin gerade dabei mich ein wenig mit Rückstellungen zu beschäftigen und würd gern wissen ob ich mit meiner Aussage richtig liege:
Rückstellungen für Betriebsausflüge dürfen nicht gebildet werden, da dafür keine wirtschaftliche Verpflichtung besteht.
Gibt es irgendwo im Internet eine Aufstellung von Aufwendungen für die keine Rückstellungen gebildet werden dürfen und für solche bei denen man sich streiten kann, sprich die Rechtslage nicht eindeutig ist?
Vielen Dank!
Rückstellungen
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Charlow -
19. Oktober 2007 um 13:36 -
Erledigt
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Schau mal im HGB nach. Dort steht drin für was Rückstellungen gebildet werden dürfen und wofür nicht.
aber deine Aussage ist richtig. rückstellungen müssen z.b. für erwartete Prozesskosten oder für Steuernachzahlungen gebildet werden.
gruß redman
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Danke!
Ich habe da noch eine andere Frage. Es geht um das Anlagevermögen und die Kontenklasse 05. Ich hätte gerne gewusst, was denn zum Beispiel unter Konto
055 Andere Bauten
zu verstehen ist. Kann mir da jemand weiterhelfen? Welche "Bauten" werden den darauf gebucht? Vielen Dank schonmal! -
Welcher der Unzähligen Kontenpläne ist denn das?
IKR/ GKR
irgend ein SKR?
eigentlich auch egal. Andre Bauten ist das Sontiges Konto, da kommt dann dementsprechend alles drauf wofür du kein separates Konto hast.
Hast du kein Konto für Betriebswohnheime, dann buch sie da drauf, hast du keines für das Trafohäuschen, dann buch es da drauf.