Eine Frage zu den automatischen Stabilisatoren

  • Aufgabenstellung:

    Welches sind keine automatischen Stabilisatoren?


    a) Gewinnbeteiligungssystem für Arbeiter

    b) Diskretionäre Veränderung der Steuersätze

    c) Arbeitslosenversicherung

    d) Steuersystem

    Eine Antwort sollte richtig sein, meiner Meinung nach ist es B. Die Antworten c und d sind eindeutig falsch, was ist aber mit Antwort A?? Warum sollte es ein automatischer Stabilisator sein?? Oder sind eher in dem Fall zwei Antworten richtig?
    Vielen Dank für Hilfe :D

  • Wenn ich deine Frage richtig interpretiere meinst du die Minderung/Abschwächung des extremen Ausschlags beim Konjunkturverlauf (also Boomphase, Rezension, Depression, Aufschwung).

    Bei uns in der Vorlesung wurde dazu gesagt, dass der positve Ausschlag durch die Einkommenssteuer gesenkt und der negative Auschlag durch die Arbeitslosenversicherung (wird also gewisser Grundkonsum gesichert, um die Nachfrage und damit die Produktion bzw. das Einkommen auf einen gewissen Level zu halten) gedämpft wird. Der Konjunkturverlauf ist somit flacher, was durch die besagten automatischen Stabilisatoren herbei geführt wird.

    Somit müsste c und d richtig sein.

    Kann sein dass ich jetzt falsch liege, aber so würde ich das lösen.


    8)

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Also c und d sind die automatischen Stabilisatoren, die frage ist dann aber welche es nicht sind. Also diskretionäre Veränderungen der Steuersätze sind keine automatischen Stabilisatoren. Ich frage mich nur was ist mit der Antwort a, ist ein Gewinnbeteiligungssystem für Arbeiter ein automatischer Stabilisator oder nicht.

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort
    Grüsse Scarlettka

  • Oh, da hab ich wohl das Wörtchen "keine" überlesen. ?(

    Zu a und b kann ich dir leider nicht helfen, aber es gibt hier ja noch genug kompetente User, welche dir bestimmt einen Lösungsansatz geben können.

    Viel Spass noch beim VWL-Üben!

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Von Gewinnbeteiligungen von Arbeitern als automatischer Stabilisator habe ich noch nie was gehört. Allerdings klingt es sehr plausibel.
    Wenn die Unternehmensgewinne steigen müssen wachsende Beiträge an die Arbeiter ausgeschüttet werden, so daß das Unternehmenswachstum gedämpft wird. In einer Rezession /Verlustphase fallen diese Kosten nicht an bzw. sinken zumindest!

    ergo: JA, automatischer Stabilisator!

    Gruß,
    Daxx

  • Zitat

    Original von Daxx
    Wenn die Unternehmensgewinne steigen müssen wachsende Beiträge an die Arbeiter ausgeschüttet werden, so daß das Unternehmenswachstum gedämpft wird. In einer Rezession /Verlustphase fallen diese Kosten nicht an bzw. sinken zumindest!

    Meiner Meinung nach sind gewinnbeteiligte Arbeitnehmer kein automatisher Stabilisator, vielmehr wirken sie destabilisierend.

    Eine Minderung der Unternehmensgewinne durch Tandieme und eine dadurch induzierte Dämpfung des Unternehmenswachstums sind empirisch nicht für die Gesamtheit aller Wirtschaftssubjekte belegt. Diskretionär mag diese Argumentation Anwendung finden, nicht jedoch auf aggregierter Ebene.

    Vielmehr erhöht sich das Einkommen stärker, da mit steigenden Löhnen (=Budget der HH) der Konsum steigt. Dies ist also ein verstärkender Effekt, da der Konsum vom Einkommen abhängig ist. Gestiegener Konsum führt zu steigender Nachfrage und induziert somit Unternehmenswachstum. Parallel steigt das Preisniveau weiter.

    Für rezessive Phasen gilt dies ebenfalls.

    Vielmehr kommt es auf die Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung an.

  • Guter Einwand, allerdings steigt der Konsum nur um c*dY, welches ein niedrigeres Unternehmenswachstum bewirkt, als es ohne Ausschüttung möglich wäre.

    Berichtige mich bitte, sollte ich hier was übersehen... das liegt schon eine geraume Weile zurück.

  • Ebenfalls guter Punkt. Einigen wir uns auf die Bedeutung der Einkommenselastizität für diese Frage, oder?. Je nach Größe kommen unterschiedliche Ergebnisse zu Tage. Damit sind wir wieder bei der Ausgestaltung des Gewinnbeteiligungssystems.