Hallo!
Ich bin gerade im Praktikum und am überlegen gleich noch eine Diplomarbeit dranzuhängen! Ich mache ca. 2 Monate länger als die Fh vorschreibt, von daher bin ich im Moment Pflichtpraktikant, werde dann aber noch als freiwilliger Praktikant eingestuft (--> 2 Verträge). Ich möchte evtl. noch eine Diplomarbeit im gleich Unternehmen dranhängen, das wäre dann wieder ein Vertrag. Nun tun sich einige Fragen auf:
1. Ist es wirklich so, dass man ab dem 3. Vertrag ein Recht auf eine Festanstellung hat?
2. Zählt der Vertrag fürs Pflicht- und fürs freiwillige Praktikum also 1 oder als 2 Verträge?
Wär cool wenn hier jemand ne Info hätte!
Viele Grüsse
Andi