3 Verträge - Anrecht auf Festanstellung !?!

  • Hallo!

    Ich bin gerade im Praktikum und am überlegen gleich noch eine Diplomarbeit dranzuhängen! Ich mache ca. 2 Monate länger als die Fh vorschreibt, von daher bin ich im Moment Pflichtpraktikant, werde dann aber noch als freiwilliger Praktikant eingestuft (--> 2 Verträge). Ich möchte evtl. noch eine Diplomarbeit im gleich Unternehmen dranhängen, das wäre dann wieder ein Vertrag. Nun tun sich einige Fragen auf:

    1. Ist es wirklich so, dass man ab dem 3. Vertrag ein Recht auf eine Festanstellung hat?

    2. Zählt der Vertrag fürs Pflicht- und fürs freiwillige Praktikum also 1 oder als 2 Verträge?

    Wär cool wenn hier jemand ne Info hätte!

    Viele Grüsse

    Andi

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  • 1. ja
    2. weiss ich nicht

    Wenn die dich aber nicht fest wollen, dann lassen sie zwischen den Veträgen ein paar Tage Pause und du fängst wieder bei 0 an. Ist bei uns in der Firma gängige Praxis bei den Werkstudenten.

  • hmm, heißt das, dass bloß weil ein paar tage dazwischen sind dann gleich alles wieder von 0 anfängt? das würde ja auch kein sinn machen, oder?

  • Na ja, bei uns wird es jedenfalls so praktiziert. Da gibts auch welche die schon 7-8 Verträge hatten und haben danach trotzdem keinen unbefristeten Vertrag bekommen.