Geschaeftsunfähiger kauft + verschenkt => Geldrückgabe?

  • Hi,
    Ich sitze grade vor einer Aufgabe und weiß nicht so wirklich weiter.

    Zitat

    Beurteilen Sie folgende Rechtsfälle(Begründungen):
    13. Der 5-jährige Heiko nimmt seiner Mutter unbemerkt 10,00€ aus der Geldbörse und
    kauft 10 Rosen, die er auf dem Rückweg an vorbeigehende Omas verschenkt.

    Begründung dass das Geschäft nichtig ist:

    1. Heiko ist erst 5 Jahre alt und somit geschaeftsunfähig.
    2. Er nimmt von seiner Mutter ohne Erlaubnis 10€. Somit greift der Taschengeld Paragraph ([SIZE=-1]§ 110 des BGB[/SIZE]) nicht. (keine Einwilligung/Genehmigung)
    3. Schenkungsvertrag nichtig, da Heiko geschäftsunfähig ist. (Da bin ich mir nicht so sicher)

    Nun stelle ich mir die Frage, wenn die Mutter keine Genehmigung ausspricht dann ist das Geschäft von Anfang an nichtig.
    Kann sie dann von dem Geschäft dass Geld zurück verlangen obwohl der Sohn die Rosen bereits verschenkt hat?

    MfG Joefish :D

    PS: Ich hoffe auch dass ich in das richtige Unterforum gepostet habe. Wenn nicht dann sorry :o

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  • Joefish:

    Meine Jura-Pflicht(!)-Kurse sind lang her...

    Aber ich glaube, du liegst richtig...

    ...btw: Setzt eine "Schenkung" nach BGB nicht sowieso eine notarielle Beurkundung voraus, um rechtskräftig zu werden? (Was am Sachverhalt ja nichts ändert, weil ein 5-jähriges Kind nicht zum Notar rennen kann; nur interessehalber)

    ...und ja, ein 5-jähriges Kind ist geschäftsunfähig; Kinder unter 7 Jahren sind glaub ich generell nicht geschäftsfähig, Minderjährige zwischen 7 und 18 sind beschränkt geschäftsfähig...

    Ansonsten kann ich keine, nicht mal einigermaßen verlässliche Aussagen treffen;
    Meine Vermutung ist aber, dass die Mutter dem Rosenverkäufer gegenüber mit dem Argument der "ungerechtfertigten Bereicherung" (oder wie das heißt) die Herausgabe des für die Rosen bezahlten Geldes verlangen kann, weil der abgeschlossene Kaufvertrag über die Rosen von Anfang an nichtig war.

    -Granti

  • Ich habe heute nochmal nachgefragt und es ist so dass das Geschäft den Schaden tragen muss
    da sie einen Kaufvertrag mit einen Geschäftsunfähigen "gemacht" hat.
    Bei einer Schenkung benötigt man keine notarielle Beglaubigung. Wenn deine Oma dir ein Fahrrad schenkt muss das ja auch nicht beglaubigt werden ;)

  • ...ich kann mich aber an einen bizarren § im BGB erinnern, der besagt, dass eine Schenkung "beglaubigt" werden muss, um rechtskräftig zu werden...

    Wenn die Oma was an den Enkel verschenkt, ist das natürlich kein Problem, weil ja beide damit einverstanden sind.... es kommt dann auch nicht zu einem Rechtsstreit.

    .granti