REK02 Handelsgeschäft & Wechsel

  • Hallo
    Hab probleme mit folgender Frage...steh total aufm schlauch...könnt ihr mir helfen?

    Onkel Petermann,mitinhaber der firma "nordland-Schneeketten KG",kauft für sein arbeitszimmer einen schreibtisch,den er mit wechsel bezahlt.
    a.) Handelt es sich u ein Handelsgeschäft?
    b.) Ihr Onkel unterschreibt als bezogener den wechsel im büro mit dem stempel der firma und seiner unterschrift.
    -ist der wechsel gültig?
    -Welche wirkung hat seine Unterschrift?

    Also ich denke ja es ist ein handelsgeschäft.
    und ja der wechsel ist gültig.

    Gruss

  • Hey Gast!
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