Hallo
Hab probleme mit folgender Frage...steh total aufm schlauch...könnt ihr mir helfen?
Onkel Petermann,mitinhaber der firma "nordland-Schneeketten KG",kauft für sein arbeitszimmer einen schreibtisch,den er mit wechsel bezahlt.
a.) Handelt es sich u ein Handelsgeschäft?
b.) Ihr Onkel unterschreibt als bezogener den wechsel im büro mit dem stempel der firma und seiner unterschrift.
-ist der wechsel gültig?
-Welche wirkung hat seine Unterschrift?
Also ich denke ja es ist ein handelsgeschäft.
und ja der wechsel ist gültig.
Gruss
REK02 Handelsgeschäft & Wechsel
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Kathy1234 -
9. Oktober 2007 um 18:26 -
Erledigt
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