Hallo Leute,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich hänge derzeit an DSS01 "Datenschutz und Datensicherheit"......Ein Thema das mich unwahrscheinlich interssiert...ha ha ha ....sorry aber mit EDV und Daten hab ich es nicht so.............aber nun gut da muss ich jetzt wohl durch. Also ich habe hier drei Fraqen die ich nicht beantwortet bekomme.
1.) Als Mitarbeiter eines Unternehmens in der Kundenserviceabteilung werden Sie zu etwas verpflichtet. Worum handelt es sich dabei???
2.) Welches ist die wesentliche Vorraussetzung dafür, daß die Dienstleistung eines Auftragnehmers ordnungsgemäß durchgeführt werden kann???
3.) Wodurch ist ein weitgehend übereinstimmender Datenschutz in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet???
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss Thomas