Bafög-Terror im Ausland

  • Hallo liebe Studys,

    So ich hab es verkackt, nach dem Praxissemester, das 4., hab ich eine mündliche Prüfung in RW, die noch aus dem 3. Semester stammte, verhauen. Jetzt will ich in Liechtenstein weitermachen, bin auch schon angenommen.

    Augsburg ist meines Wissens für LI verantwortlich. Ein Jahr wird als Auslandaufenthalt doch anerkannt, ich bin jetzt im 5. Semester gewesen, hatte aber für die eine Woche keine Immatrikulationsbescheinigung.

    Nun weiss ich noch nicht, in welches Sem ist kommen werden. ich schätze das 4. aber wenn ich eigentlich nicht im 5. an der alten FH war, hab ich doch keine Zeit verloren? Prüft das Bafögamt noch lang rum? normalerweise hab ich es doch nach dem 3. sem verkackt, oder? Oder muss ich nur gut gegründen (ich wollte eh wechseln oder das mit dem exmatrikulieren mal gan beiseite lassen).

    So die andere Sache ist der wohnort, LI und die Schweiz ist ja nicht in der EU, soll ich meinen Wohnsitz (den ersten oder überhaupt) in der BRD lassen oder was geb ich denen beim Amt an um da kein Konflikt zu bekommen? Auslandsaufenthalte werden doch höher gefördert aber LI?

    Vielleicht checkt da einer von euch durch! Wäre super!

    Thanks!

    Tom aus Stgt

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

  • Hallo Tom aus Stuttgart,

    Deine Fragen sind durchaus komplex und von vielen persönlichen Faktoren abhängig, die hier nicht sinnvoll durchdiskutiert werden können.
    Demzufolge mein Vorschlag:

    Geh zu einer Beratungsstelle für das Auslandsbafög und schau Dir die entsprechenden Seiten im Internet an. Die durchaus von vielen Verwaltungsverordnungen geprägte Situation ist mW nicht für dieses Kommunikationsform (Forum) geeignet.

    Ob das Auslandsbafög überhaupt noch nach Abbruch eines Studiums gewährt wird, ist eine Frage die vom Einzelfall abhängt. Dazu findest Du unter dem Unispiegel (https://www.study-board.de/www.spiegel.de) einige für Dich vielleicht interessante Fälle. Die entsprechenden Artikel dürften noch kostenfrei sein.

    Viel Erfolg beim Wechsel.
    C.

  • hey! Danke für die Antwort...

    jetzt ne Frage, laut dem Bafög §§ heisst es, nach dem 4. FACHsemester sei keine Förderung wegen Fachrichtungswechsel mehr möglich...

    Zählt mein 4. PRAXISsemester als solches? Ich denke doch, nein?

    Sonst wäre das doch top und mit ner bescheiden Begründung alles bene.

    Gruß

    Tom

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

    • Offizieller Beitrag

    Hi Tomster,

    hast du https://www.study-board.de/cmsc9.html schonmal geschaut..

    Viele Grüße

    Jens

  • Also die Fachsemester sind die Anzahl an Semestern an denen du an einer Hochschule eingeschrieben warst (inkl. praktischen Studiensemstern), in welchen Semester du lt. Studien- und Prüfungsordnung feststeckst interessiert das Bafögamt nicht. So wie ich das sehe hast du dich im WS02/03 eingeschrieben und bis also im nächsten WS im 5.Fachsemester.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

    • Offizieller Beitrag