Frage bezüglich auf Ferienjob+Studium

  • Hi Leute,
    ich weiss nicht ...wo ich es reinschreiben soll..wenn es falsch ist bitte verschieben...

    Ich bräuchte hilfe im Bezug aufs Ferienjob...ich habe grad bei Daimler für 6 Wochen eine Ferienjob angefangen..die Frau dort meinte das ich Sozialversicherungspflichtig und wenn ich mein Immatrikuelschein habe,das ich es an sie schicken soll,damit es zurückerstatt wird. Meine Frage lautet ,da ich gerade erst Schulabgänger bin und erst Februar mit dem Studium anfange, ob dann noch die Studiumbescheinigung noch gelten würde,also ob ich noch eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbetiräge bekomme....gearbeitet habe ich dieses Jahr noch garnicht..

    Ich hoffe mir kann einer helfen

    Grüsse

    Farid

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  • Bei Ferienjobs (kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis) kann man als AN Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreit arbeiten. Aber wie das genau in deinem Fall aussieht weiss ich nicht, da du werder Schüler noch Student (im rechtlichen Sinne) bist, also denke ich mal, es treffen auf dich die ganz normalen Regeln zu, d.h. du bist LSt- und SV-pflichtig.

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  • Die Frau meinte halt wenn ich ein Studiumsbescheinigung habe,das ich es dann an sie schicken soll, und so eine Rückerstattung erhalte? Kennt sich da einer aus? Ich fange halt erst nächstes Jahr mit dem Studium an...

  • Zitat

    Original von Farid
    Die Frau meinte halt wenn ich ein Studiumsbescheinigung habe,das ich es dann an sie schicken soll, und so eine Rückerstattung erhalte? Kennt sich da einer aus? Ich fange halt erst nächstes Jahr mit dem Studium an...

    Ja, das stimmt. Du hast aber keine Immatrikulationsbescheinigung und Rückerstattung ist etwas anderes als eine rückwirkende Rückerstattung. Ich denke mal, das klappt bei dir eben nicht!

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  • Kommt vllt. spät die Antwort aber besser als nie :)

    Es gibt keine Einschränkung bei der kurzfristigen Beschäftigung, was den Status der Person angeht (Personengruppe = Schüler oder Student oder nichts von beiden). Wichtig ist nur die zeitliche Begrenzung auf max. 2 Monate bzw. 50 zusammenhängende Kalendertage pro Kj. Ich sehe da keine Probleme.

    Grüße
    JC