Hallo Zusammen,
nach langer Suche zu dem oben genannten Thema habe ich dieses Forum hier gefunden. Es geht um folgende Situation: Ich studiere Wirtschaftsrecht auf Diplom an der FH Köln nun im vierten Semester. Alles könnte schön und gut sein, wenn es nicht immer um das leidige Thema Klausuren gehen würden. Im ersten Semester ist es so gewesen, dass meine Statistikklausur verschwunden ist und ich diese nochmals schreiben durfte. Ich habe mich so darüber geärgert, weil ich immer vom Prüfungsamt zum zuständigen Prof hin und her geschickt worden bin, weil sich keiner erklären konnte, wo meine Klausur und damit auch meine Note abgeblieben ist. Also musste ich in den sauren Apfel beißen und diese Klausur dann im Wintersemester schreiben, Klausur dann auch bestanden. Jetzt geht dieses Spiel wieder von vorne los, das meine Klausurnote fehlt und ich nicht weiß, wie es bei mir weitergehen soll. Mathe ist und war ein leidiges Thema für mich und ich hatte den dritten Versuch. Man hat sich mit den Kommilionnen zusammengesetzt und gebüffelt bis zum geht nicht mehr. Für die Klausur hatte ich 45 min. Zeit mit zwei Aufgaben. Anfang August gab es dann für die anderen Kommilionnen ihre Noten, doch meine war nicht mit dabei, also Kontakt mit dem zuständigen Professor aufgenommen und mit dem Prüfungsamt. Bis zum heutigen Tage ist diese eine Note nicht aufgetaucht. Die Noten werden von den Leuten in ein PC-System eingegeben und ich kann sie dann online abrufen.
Meine Frage ist nun, ab wann hat die Fachhochschule mich zu exmatrikulieren? Eigentlich doch dann, wenn das Ergebnis da ist und ich entgülig nicht bestanden habe? Der Witz an der Sache ist auch, dass ich meine Studienbescheinigungen bekommen habe und solche Sachen dürften im Falle eines entgüligen Nichtbestehens auch nicht rausgegeben werden?
Meine Frage ist nun, wenn ich auf Diplom nicht mehr studieren darf, kann ich dann den Bachlor machen?
Bin so langsam aber sicher am verzweifeln, weil es für mich nicht richtig vorwärts geht.
Habt Ihr Ratschläge und Tipps was ich noch machen kann?
Exmatrikulation, ab wann hat diese von der Fachochschule oder Uni zu erfolgen
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