Halli hallo,
ich steh gerade voll auf´m Schlauch wie man so schön sagt. :confused: Nur als Verständnisfrage...Freibeträge errechnen sich doch aus den abzugsfähigen Beträgen oder? So habe ich es jedenfalls verstanden.
...zum Beispiel wenn jemand hohe Sonderausgaben hat und sich daraufhin einen Freibetrag in seine LST-Karte eintragen lassen will...Es ergibt sich ja ein abzugsfähiger Betrag...nehme ich diesen Betrag zur Berechnung eines Freibetrages?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG:)