Hallo,
habe ein Problem mit dem Verbraucherkreditgesetz.Wenn auf einem Kaufvertrag ausdrücklich "Barzahlungs-Kaufvertrag" steht, warum ist dann das Verbraucherkreditgesetz anwendbar? Komme mit dieser Frage aus REK02B einfach nicht weiter.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe