Hallo,
habe ein Problem mit dem Verbraucherkreditgesetz.Wenn auf einem Kaufvertrag ausdrücklich "Barzahlungs-Kaufvertrag" steht, warum ist dann das Verbraucherkreditgesetz anwendbar? Komme mit dieser Frage aus REK02B einfach nicht weiter.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe
Verbraucherkreditgesetz
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Tina3010 -
24. September 2007 um 16:22 -
Erledigt
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