Hallo,
ich bräuchte Unterstützung bei folgender Fragestellung:
Stellen Sie die verschiedenen Haftungsmaßstäbe des Arbeitnehmers
a) gegenüber seinem Arbeitgeber
b) gegenüber Arbeitskollegen
c) gegenüber Dritten dar.
Mein Lösungsansatz:
a)
Das BAG geht beim Haftungsmaßstab grundsätzlich von einer Dreiteilung aus:
1.
Bei Vorsatz und grober Fahrläassigkeit haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang für den gesamten entstandenen Schaden
2.
Bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit wird eine Schadensteilung vorgenommen, wobei die Quote der Teilung sich nach dem Maß des Verschuldens richtet. Darüber hinaus spielt bei der Haftungsverteilung auch die Lohnhöhe des Arbeitnehmers und seine Stellung im Unternehmen eine Rolle.
3.
Bei leichtester Fahrlässigkeit ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nicht Schadensersatzpflichtig
b)
Hat der Arbeitnehmer einen Kollegen körperlich geschädigt, so haftet er gemäß § 105 SGB VII diesem gegenüber nur dann, wenn er den Arbeitsunfall im Rahmen seiner seiner betrieblichen Tätigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat oder wenn der Arbeitsunfall auf einem der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Wege eingetreten ist.
Bei schuldhaft herbei geführten Sachschäden dagegen haftet der Arbeitnehmer dem geschädigten Kollegen gegenüber grundsätzlich in voller Höhe.
c)
Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit einen Dritten geschädigt, z.B. einen Kunden oder einen anderen Verkehrsteilnehmer, so gilt für die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber diesem dritten das allgemeine Haftungsrecht.
Haftungsmaßstäbe des Arbeitnehmers
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Thorsten -
15. September 2007 um 10:24 -
Erledigt