Hausarbeit Bgb

  • sitze gerade an meiner Hausarbeit im Bürgerlichen Recht und habe folgendes Problem:

    der Sachverhalt in Kürze

    S schickt F zu R um das Buch Larenz Schuldrecht AT zu kaufen-sagt aber irrtümlicherweise, sie soll Larenz AT kaufen
    F will Larenz AT kaufen, greift aber irrtümlicherweise zu Larenz BT
    F kauft zudem noch zwei weitere Bücher, was von S nicht gewollt war

    Kann nun R die Bezahlung des Buches Larenz BT von S verlangen (oder von F)?
    und kann R Bezahlung der drei Bücher von S oder F verlangen?

    Brauche dringend eure Hilfe-welche Anspruchsgrundlagen muss ich prüfen???

  • Also, ich bin ja kein Jurist, aber:

    Ich denke S fällt da komplett raus (auch wenn F "Erfüllungsgehilfe" war, oder wie sich das nennt; der Auftrag von S war ja ein Anderer); F kann ggü. R bzgl. des falsch gewählten Buches wegen Erklärungsirrtum anfechten (aus Versehen das falsche Buch genommen); die Kaufverträge über die Bücher sind aber wirksam.

    R kann also die Bezahlung von F verlangen; F kann aber den Kauf des Buches "Laurentz BT" fristgerecht anfechten.

    Ich denke wichtig wäre zu prüfen, welches Verhältnis S und F haben... §§ weiss ich nicht.

    Schöne Grüße,
    granti