Hey , ich habe vor kurzem mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten angefangen, leider bin ich nun noch ziemlich ahnungslos in dem thema steuerlehre, hatte auch erst 2 unterrichtsstunden dazu, hier nun meine Frage:
Welche Wirkung bzw. Bedeutung haben Urteile der Steuergerichte?
wäre voll nett wenn ihr mir helfen könnt, danke schonmal.lg
Urteile der Steuergerichte?
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Krine -
9. September 2007 um 19:10 -
Erledigt
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Die selben wie alle anderen Urteile anderer Gerichte auch, sie legen die Gesetze (mehr oder weniger, je nach Instanz) verbindlich aus.
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hm was heißt das denn 'die gesetze verbindlich auslegen'?? hat das was mit der grammatischen/teleologische /systematische und historische auslegung des gesetzes zu tun???
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Das Auslegen eines Gesetzes heist, klar zu machen was ein Gesetz wirklich sagt - wo seine Wirkungsgrenzen sind und wie es zu interpretieren ist.
Je nach Instanz bedeutet, je höher die Instanz, desto verbindlicher die Auswirkung.
Wenn es in einem Gesetz z.B. heist besondere Belastungen sind dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten, dann muss ein gericht auslegen, was denn nun untern den Begriff besondere Belastung fällt um mal ein blödes Beispiel zu bringen. -
Hi,
zur Wirkung der FG / BFH Urteile:
Diese binden nur die Beteiligten des Verfahrens. Nicht mehr und nicht weniger.
JC
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Zitat
Die wesentliche Aufgabe des BFH ist es, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Auslegung der Steuergesetze und ggf. Rechtsfortbildung zu sorgen. Seine Entscheidungen betreffen formell zwar immer nur Einzelfälle; sie sind grundsätzlich nur für die Verfahrensbeteiligten des konkreten Gerichtsverfahrens bindend. Gleichwohl sind seine Aussagen übertragbar auf die Besteuerung unzähliger Steuerbürger, die ähnlichen oder gleichen Sachverhalten ausgesetzt sind wie diejenigen, deren Fall vom BFH unmittelbar entschieden worden ist. Häufig handelt es sich bei den Verfahren beim BFH also um Musterprozesse; die Erkenntnisse des BFH zu den einzelnen Streitfällen werden von der Finanzverwaltung für gleichliegende Fälle regelmäßig übernommen.
Quelle: Bundesfinanzhof
Nennt sich dann laufende Rechtssprechung...