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Erfolgshonorare für Anwälte zulassenRUB-Ökonomen plädieren für Aufhebung des VerbotsAktuelle Stellungnahme stärkt VerbraucherinteressenLaut Bundesverfassungsgericht ist das Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte verfassungswidrig. Bis zum 30. Juni 2008 hat der Gesetzgeber Zeit, eine entsprechende Regelung zu finden und darin zumindest Ausnahmetatbestände zu definieren oder das Verbot vollständig aufzuheben. In einem aktuellen Gutachten sprechen sich Bochumer Wissenschaftler vom Lehrstuhl für Human Resource Management dafür aus, Erfolgshonorare zuzulassen: Das Verbot habe in der Vergangenheit Rechtsanwälte und Mandanten massiv benachteiligt, so die Wissenschaftler um Prof. Dr. Stefan Winter. Es berühre nicht nur berufsständische Interessen, sondern verletzte "in eklatanter Weise" Verbraucherinteressen von Rechtssuchenden in Deutschland. Überreicht haben die RUB-Forscher ihre Stellungnahme unter anderem dem Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerium, den Rechtspolitischen Sprechern der Fraktionen im Bundestag, dem Deutschen Anwaltsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband.