Hallo an Alle!
Komme in einigen Sachen meiner Einsendeaufgaben einfach nicht weiter.
Hier also meine Aufgaben:
1.Beschreiben Sie den Inhalt der Grundrechte, die Aussage zum Bereich der sozialen Sicherheit enthalten.
2.Beschreiben Sie die wesentlichen Vor und Nachteile des Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip aus Sicht der Versicherten und der Krankenkassen.
3. Welche Vorteile hat die Angliederung der Pflegekassen an die Krankenkassen?
Wäre nett, wenn mir jemand Denkanstösse geben könnte.
Vielen Dank
Susann
Einsendeaufgaben SOR 01
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kietzy -
3. September 2007 um 17:15 -
Erledigt
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Hallo Susann,
zu Nr. 1 zählen Art. 2 Abs.1, 3, 6 Abs. 1 und 14 GG. Sie begrenzen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Den genauen Inhalt kannst du ja nachlesen ?!
Zu Nr.2 Für den Versicherten ergibt sich bei der Sachleistung der Vorteil, dass er die Kosten nicht vorfinanzieren muss, allerdings hat er keinen Anspruch auf erweiterte Leistungen.
Für die Versicherung hat es den Vorteil, der Kosten und Leistungskontrolle, allerdings müssen sie die Verträge aushandeln.
Bei der Kostenerstattung sind die Vor- und Nachteile jeweils anders herum, außerdem kommt noch die Verwaltungspauschale und der Verwaltungsaufwand hinzu.
Zu Nr. 3
Verhinderung einer weiteren kostenträchtigen Bürokratie und damit Kosteneinsparungen. Dadurch ergeben sich niedrigere Beiträge für die Versicherten und müssen sie sich bei Fragen nur an einen Träger wenden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Grüße Katha