Kostenstellenbildung

  • Hi zusammen,

    ich bin gerade in der Endphase der Vorbereitung zur Assistentenprüfung, und da dies eine mündliche (30minütuge) Prüfung ist, gibt es eine leidlich grosse Anzahl von möglichen Fragen aus der BWL, die drankommen können.

    Ich hab da neulich eine entdeckt, mit der kann ich gar nichts anfangen:

    Was ist bei der Bildung von Kostenstellen zu beachten?

    Könnte betriebsbuchhalterisch gemeint sein oder einfach unternehmensorientiert...keinen Schimmer. Kann sich jemand von euch was drunter vorstellen?

    Hat sonst schon jemand Erfahrung mit Assistentenprüfung gemacht? Wenn ja, wie weit geht sowas in die Tiefe? Hatte immerhin schon 4 Semester nackte, brutale BWL ;o)

    lg micha

    ...i made it !!! :star: ...


    ...wenn du noch niemals deine Meinung geändert hast, fühle mal deinen Puls,
    denn wahrscheinlich bist du schon tot
    ...

  • Hey Gast!
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  • Aufgaben der Kostenstellenrechnung:

    Die Kostenstellenrechnung verteilt die Gemeinkosten auf die Orte ihrer Entstehung, um

    • Leistungsbeziehungen innerhalb der Unternehmung darzustellen.

    • eine Kostenkontrolle an den Stellen durchzuführen, die diese zu verantworten haben.

    • die Genauigkeit der Kalkulation zu verbessern.

    • relevante Kosten für Planungszwecke aus einzelnen Betriebsbereichen zu liefern.

    Ebenfalls Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist die innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

    Kostenstellen und ihre Einteilung:

    Kostenstellen können nach Kriterien wie Funktionsbereiche, Kostenträgerarten, nach räumlichen Gesichtspunkten und nach der Verrechnungsart eingeteilt werden. Kostenstellen sind die Orte der Kostenentstehung und damit die Orte der Kostenzurechnung. Die Kostenstelle muss ein selbstständiger Verantwortungsbereich sein, Kostenbelege müssen sich genau kontieren (verbuchen) lassen, genaue Maßgrößen der Kostenverursachung müssen sich finden lassen und die Einteilung hat unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit zu erfolgen. Nach der Art der Abrechnung unterscheidet man Haupt- und Hilfskostenstellen. Von Hauptkostenstellen (= Endkostenstelle = primäre Kostenstelle) werden die Kosten einer Kostenstelle nicht auf andere Kostenstellen weiterverrechnet, sondern mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln direkt auf den Kostenträger verrechnet. Hilfskostenstellen (=Vorkostenstelle = sekundäre Kostenstelle) werden dagegen nicht auf die Kostenträger, sonder auf die Hauptkostenstellen verrechnet. Aus der Unterscheidung in Haupt- und Hilfskostenstellen folgt, dass die Hilfskostenstellen mit Verrechnungssätzen für innerbetriebliche Leistungen und die Hauptkostenstellen mit Kalkulationssätzen für die Absatzleistungen abrechnen.

    Daraus folgen nächsterwähnte Grundsätze in übersichtlicher Form:

    • genaue Maßstäbe der Kostenverursachung (Bezugsgrößen) müssen zu ermitteln sein
    • klare Abgrenzung der einzelnen Stellen (eindeutige Zuordnung derKosten)
    • Identität von Kostenstelle und Verantwortungsbereich (Kostenplanung und -kontrolle)
    • eindeutige proportionale Beziehung zwischen Kostenanfall und erbrachten Leistungen der Kostenstelle (Verrechnungssätze)

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Ich schließe hier einmal, da so oder so schon alles wichtige gesagt wurde!

    Gruß
    Markus

    :closed:

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