Hallo zusammen!
Brauche dringend Hilfe bei meiner Hausarbeit StrafR AT, folgender Fall:
A kommt nicht darüber hinweg, dass ihn seine Freundin vor kurzem wegen B verlassen hat. Deshalb besinnt er sich auf Rache. Sein Kumpel K weiß, dass B regelmäßig nach Feierabend die Kneipe des E aufsucht. K rät A, dem B dort mit einem Faustschlag einen Denkzettel zu verpassen. Darüber hinaus will K nichts mit der Sache zu tun haben. A ist von der Idee begeistert.
Noch am Abend des gleichen Tages setzt A das Vorhaben im Alleingang in die Tat um. Nach betreten der Kneipe sieht er B in einer Ecke des Raumes an einem Spielautomaten stehen. Er geht geradewegs auf den B zu und schlägt ihm mit einem Schlagring einmal schwer ins Gesicht. Von der Benutzung des Schlagringes hat K keine Ahnung. Der Schlag hat eine schmerzhafte Prellung mit einem Bluterguss zur Folge. Nach ärztlichem Befund entging B nur knapp einer tödlichen Hirnblutung. A war sich der Gefahr seines Handelns bewußt, wollte B aber auf keinen Fall töten. Als er Anstalten macht, sein Tun fortzusetzen, reißt der schmächtige B, eine andere Möglichkeit hat er nicht, einen großen Spiegel von der Wand und schleudert ihn auf A. B ergreift diese Möglichkeit, obwohl er erkennt, das dadurch auch der unbeteiligte Gast X durch Splitter verletzt werden könnte. So geschieht es tatsächlich. A und X erleiden einige unangenehme Schnittwunden. Der Spiegel ist zerborsten.
Strafbarkeit von A,B und K ?
:confused: