hab dazu mal ne frage:
und zwar unterliegt doch die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter den Einkünften aus Kapitalvermögen oder? wir haben das mal in einer Beispielaufgabe gerechnet und zur ermittlung der ESt erstmal das übliche Geschäftsführergehalt 100.000 * 45 % (persönlicher Steuersart) = 45000. dann die restlichen 150.000 (vGA) auch mit dem persönlichen Steuersatz von 45 % prozent genommen, aber handelt es sich hier nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen und ich muss 20% ansetzen (KapErtST) ?
bin leicht verwirrt