Individualarbeitsrecht

  • Hallo,
    ich stehe gerade vor einem Problem und weiß nicht genau weiter. Die Frage lautet wie folgt:
    Herr Puderbach muss wegen seiner Herzkrankheit zu einer Kontrolluntersuchung bei seinem Hausarzt. Dieser vergibt außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit keine Termine,lässt Herrn Puderbach aber die Wahl zwischen dem Montagmorgen und dem Freitagmorgen. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung ergibt sich, dass am Montagmorgen eine Vertretung für Herrn Puderbach nicht zu bekommen ist. Am Freitag wäre zwar eine Vertretung möglich,an diesem Tag aber wollte Herr Puderbach eigentlich ein Gespräch mit der Geschäftsleitung über eine Gehaltserhöhung führen. An welchem Tag wird Herr Puderbach den Termin wahrnehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung

    Also ich würde sagen er geht am Freitag zum Arzt da dort eine Vertretung anwesend ist. Das Gespräch wegen der Gehaltserhöhung muss warten.Und wie seht ihr das?

    danke schonmal

  • Hey Gast!
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  • Die Antwort von Trude ist korrekt. Da es sich um keinen medizinischen Notfall handelt und der Arbeitnehmer eine Pflicht zur Erbringung der Arbetsleistung hat.

    LG von Silvia