Hi an alle!
Hab da mal eine ziemlich dringende Frage, denn selbst auf dem Arbeitsamt, Verzeihung neu-deutsch der Arbeitsagentur erhalte ich nur wiedersprüchliche Aussagen.
Also, folgender Sachverhalt:
Habe von März 2003 bis Juni 2007 Wirtschaftsrecht an der FH studiert. Nun bin ich fertig und auf Jobsuche.
Gleichzeitig habe ich ein 6-monatiges Praktikum (gegen Entgelt) gemacht. Mir ist klar, dass diese Zeit nicht genügt, um einen Arbeitslosengeldanspruch zu haben.
Ich habe jedoch von Dezember 2002 bis Juni 2007 in der Gastronomie gearbeitet. Dabei habe ich eigentlich jeden Monat über 400 € verdient. Die Arbeitszeit schwankte hierbei zwischen 9 und 27 Woche und lag immer nachts (Donnerstags bis Samstag, in Ausnahmefällen (z.B. Feiertag auch mal Mittwochs oder Sonntags).
Jetzt bekam ich erzählt, ich hätte keine Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen und so keinen Anspruch. Nachdem ich vermerkte, dass ich diese aber abgeführt habe, wurde mir gesagt, dann wäre es wohl doch sozialverischerungspflichtig gewesen und ich hätte einen Anspruch. Ja was denn nun?:confused:
Wäre nett, wenn ihr mir ein paar Hinweise geben könntet. Vielleicht war ja mal jemand in einer ähnlichen Situation?!?
Mir geht es ja vorangig auch gar nicht um das Geld, sondern um meine Krankenversicherung. Denn wenn ich nicht versichert bin, will ich das schnellstmöglich nachhholen. Man weiß ja nie!
Also, schon mal vielen Dank im Vorraus
Vanessa