Hallo,
hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen:
Ist es möglich, bei Neueintritt eines Kommanditisten in die KG der GmbH & Co. KG eine Höchstgrenze für dessen Gewinnbeteiligung vertraglich (z.B. im Gesellschaftervertrag) festzusetzen?
Habe bereits im Gesetz nachgeschaut, bin dort jedoch nicht fündig geworden!
Gruß, FG