Exmatrikulation wegen versehentlich vergessener 3. Abgabe

  • Hallo,

    Vorab:
    Es geht mir einerseits darum , ob es Präzedenzfälle zu genau meinem Fall gibt und somit die Aussichten auf einen Widerspruch, sowie den möglichen Hochschulwechsel

    folgende Situation:
    Ich habe an meiner FH zum dritten Mal keine Abgabe im Fach Coputeranimation/Screendesign gemacht. Dies geschah aber nicht wissentlich. D.h. ich hatte im 6. Semester alle Prüfungen abgemeldet, bis auf diese eine. Ich weiß nicht mehr genau warum, ich vermute, da ich einen Teil der Abgabe schon fertig hatte und hoffte dies zur 2. Abgabe noch zu schaffen.
    Im Zeitraum der Prüfungen (die ich nun im 8. Semester ablegen wollte) ist meine Oma gestorben. Schon Wochen vor den Prüfungen war ich sehr stark emotional beeinflußt, da jeder Tag der letzte meiner Oma sein konnte.
    Ich habe also nicht mehr daran gedacht, daß diese eine Prüfung meine letzte sein könnte.
    Ich habe mich weiterhin um meine Oma gekümmert und nach dem Tod auch um alle Angelegenheiten mit der Familie zusammen.
    Dann kam eine Email, ich solle Stellung nehmen, da ich geext werde etc..

    Ich habe also eine Prüfung (nicht wissent um den 3. Versuch) nicht abgegeben, also nicht so schlecht abgeschnitten, dass ich sie "nicht bestanden" habe, sondern einfach nicht abgegeben aufgrund obenstehender Fakten.

    Fragen:
    Gibt es Präzedenzfälle so solch Exmatrikulationsgründen und wie sind die Chancen eines Widerspruches?
    Wenn der Widerspruch nichts bewirkt kann ich doch die Hochschule wechseln, wenn ich die Exmatrikulation in eine freiwillige umwandle (dies geht doch auch nachträglich), oder?

    Danke für jeden Hinweis
    (die Suche habe ich schon zum Umfallen genutzt, also bitte nur konstruktive Hilfe oder Links etc...)

    Danke!!!

  • Also für diese Sache hilft Dir nur ein Anwalt weiter der sich auf Hochschulrecht spezialisiert hat. Meine Eindrücke, ohne Dir zu Nahe treten zu wollen: Klingt leider Gottes nach Deinem verschulden, Unwissenheit schützt leider nicht vor den Konsequenzen, keine Abgabe kann immer mit nicht bestanden gewertet werden usw. Ein Härtefäll hätte Deine Situation natürlich darstellen können, es kann aber gut sein, dass es hierfür nun zu spät ist.

    Gruß
    Markus

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  • Danke für die Antwort, das hatte ich mir schon fast gedacht. Ich habe auch schon einem Anwalt das Dilemma berichtet und warte auf einen Kostenvoranschlag.

    Was denkst Du hätte in einem Härtefall passieren müssen bzw. was sind da die Vorraussetzungen?

    Kann ich nun so ohne Weiteres die Hochschule wechseln bzw. nachträglich die Exmatrikulation in eine freiwillige umwandeln?

    Gruß C.

  • Eine Zwangs-Ex kannst Du mMn nicht umwandeln, wäre ja auch sinnlos. Härtfälle sind immer im Hochschulrecht def., wobei diese eigentlich nur für pers. Krankheit usw. stehen. Musst Du einmal recherchieren. Ansonsten viel Glück, bei sowas hilft leider nur der Anwalt weiter.

    Gruß
    Markus

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