Habe mal eine kurze Frage, hoffe das jemand die Antwort weiß
In welcher Sprache können ausländische buchführungspflichtige Kaufleute ihre Bücher führen und welcher Sprache müssen sie den Jahresabschluss erstellen? Darf die lateinische Sprache in der Buchhaltung benutzt werden?
Welche Sprache darf in der Buchhaltung genutzt werden?
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kathrin_1985 -
6. August 2007 um 10:00 -
Erledigt
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Bücher kannst du eigentlich in der Sprache führen die du willst - solange es eine lebende Sprache ist (Latein fällt also raus) § 239 HGB
der Abschluss muss allerdings in Deutsch aufgestellt werden § 244 HGB