Habe mal eine kurze Frage, hoffe das jemand die Antwort weiß
In welcher Sprache können ausländische buchführungspflichtige Kaufleute ihre Bücher führen und welcher Sprache müssen sie den Jahresabschluss erstellen? Darf die lateinische Sprache in der Buchhaltung benutzt werden?
Welche Sprache darf in der Buchhaltung genutzt werden?
-
kathrin_1985 -
6. August 2007 um 10:00 -
Erledigt
-
-
Hey Gast!
Hier findest Du die Antworten
Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.
-
Bücher kannst du eigentlich in der Sprache führen die du willst - solange es eine lebende Sprache ist (Latein fällt also raus) § 239 HGB
der Abschluss muss allerdings in Deutsch aufgestellt werden § 244 HGB