Mir ist ein (Ein)Schreiben meiner FH (Leiter des Zulassungs- und Prüfungsamtes) zugegangen, in dem mir gesagt wird dass ich aufgrund der Überschreitung der zulässigen Dauer des Hauptstudiums vom weiteren Studieren an der FH ausgeschlossen bin.
Ich habe alle meine Prüfungen abgelegt und befinde mich jetzt in einer Firma um meine Diplomarbeit zu schreiben. Ich habe schon einen Betreuer und eventuellen Zweitbetreuer (der ist auch noch Leiter des Zulassungs- und Prüfungsamtes)
Ich habe nun die Möglichkeit innerhalb eines Monats einen Antrag (muss begründet sein) auf weitere Zulassung zum Studiengang zu stellen und darzulegen dass ich die Fristenüberschreitung nicht zu vertreten habe.
Kenn jemand so einen Fall?
Was sind denn Sachen in denen ich die Fristenüberschreitung nicht zu vertreten hätte?
Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Danke
Skippy789
Ausschluss vom Weiterstudieren
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bei so einer gravierenden Angelegenheit würde ich mir gleich einen qualifizierten Rechtsbeistand suchen. Unbedingt!
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Ich schließe mich an. Die Fristüberschreitung wirst Du wohl oder übel selbst verschuldet haben, ist ja eigentlich immer so
Ohne Anwalt dürfte es schwer werden.
Gruß
Markus -
da das Sommersemester Ihr 11 Fachsemester war, ist der Zeitausschluss
korrekt.
Da Sie außer der Diplomarbeit jedoch keine weitere Prüfungsleistung mehr
offen
haben, bleibt Ihr Prüfungsanspruch für ein Jahr weiterhin erhalten. Sie
können
Ihre Diplomarbeit daher beenden ohne sich nochmals an der Hochschule
einschreiben zu müssen, ein Antrag auf weitere Zulassung ist daher nicht
notwendig.
Leiter des zentralen PrüfungsamtesVielen Dank für Eure Beteiligung, mit der obigen Mail hat sich meine Lage nun wieder entspannt.
Grüße -
Dann mal Glückwunsch und viel Spaß beim Weiterstudieren
Gruß
Markus