Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe bei zwei Aufgaben. Komme dort leider nicht weiter.
1. Aufgabe
Das Finanzamt stellt auf Grund seiner Umsatz- und Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2006 fest:
Umsatz: 170.000 €
Gewinn aus Gewerbebetrieb 28.000 €
Beurteilen Sie, ob und ab wann ein selbstständiger Kfz-Meister zur Buchführung verpflichtet ist!
a) nach Handelsrecht?
b) nach Steuerrecht?
2. Aufgabe
Franz G. eröffnet nach Abschluss seiner IHK-Prüfung im Jahr 2003 ein Fotogeschäft. Er beschäftigt kein Personal. Im Jahr 2004 beträgt sein Umsatz 140.000 € und sein Gewinn aus Gewerbebetrieb 16.000 €.
Umsatz und Gewinn waren im vergangenen Jahr niedriger asl 2003. Besteht für Franz G. Buchführungspflicht
a) nach Handelsrecht?
b) nach Steuerrecht?