1. August 2007 um 15:05 #1 Hallo, ich habe eine Frage zum GmbH-Gesetz. Person X ist laut Gesellschaftsvertrag Geschäftsführer. Wäre z.B. die Anschaffung eines PC gültig, wenn im Handelsregister neben Person X auch Person Y als Geschäftsführer eingetragen ist. Tobias