SGD; Steuerrecht und betrieb. Steuerlehre

  • Hallo alle zusammen,

    ich bin heute per Zufall auf die Seite gekommen und finde sie wirklich sehr gut und hilfreich. Hoffe natürlich das sie für mich auch so behilflich ist. Naja meien Frage währe eingedlich bei der Einsendeaufgabe 4 (STW03). Irgendwie hänge ich da.
    Die frage sieht so aus:

    Nach AO 1977 benötigt man zur Berichtigung bzw. Änderung eines Steuerbescheides, der wiksam bekannt gegeben worden ist, nicht angefochten wurde und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, eine Ermächtigungsvorschrift.
    so jetzt heißt es:

    Erläutern sie diese Aussage, nennen Sie die wesentlichen Berichtigungs-und Anderungsvorschriften und zeigen sie die zeitliche Grenzen für eine Korrektu r von Steuerbescheiden.

    Jetzt ist die Frage ob ich alle § für Änderungen bzw. Berichtigungen nennen muss oder ist eine bestimmte gefragt. Z.B. § 129 AO oder 173 AO.

    ich würde mich echt sehr freuen wenn mir jemand behilflich sein könnte. Auch würde ich mich freuen wenn mir jemand die ESA03 hinter sich hat und mir bei den anderen Aufgaben weiter helfen könnte. Denn wenn man alles alleine macht ist man sich unsicher ob das richtig ist.

    Also jetzt warte ich auf hilfriche Antworten.

    Gruß

    Lydia04:confused: