- Offizieller Beitrag
Deutschland erfüllt die Bedingungen zur Anwendung der Kyoto-Mechanismen Ab 2008 können deutsche Unternehmen Emissionsminderungen im Ausland erzielen und sich diese dann in Deutschland beim EU-Emissionshandel anrechnen lassen. Fachleute aus Kanada, Norwegen, Südafrika, Österreich, Sudan und Ghana überprüften im Auftrag des Sekretariates der UN-Klimarahmenkonvention vom 11. bis 16. Juni 2007, ob Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen des Kyoto-Protokolls für die Nutzung der flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Joint Implementation, Clean Development Mechanism) erfüllt. Sie haben bestätigt: Deutschland erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. Die Experten werden der Klimakonferenz im Dezember 2007 in Bali empfehlen, dass Deutschland an den flexiblen Mechanismen teilnehmen kann. Die Bestätigung durch die Klimakonferenz gilt als Formsache. Der Vizepräsident des Umweltbundesamtes Dr. Thomas Holzmann begrüßte das Votum: "Damit herrscht nun Sicherheit für alle Beteiligten. Emissionsminderungen aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern können in Deutschland angerechnet werden." Noch im Verlauf dieses Jahres führen alle Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, derartige Überprüfungen durch. Nur falls die Staaten die geforderten Kriterien erfüllen, können sie in den Jahren 2008 bis 2012 die flexiblen ökonomischen Instrumente des Kyoto-Protokolls nutzen.